ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN DER FIRMA A&T ENERGIA Sp. z o.o.
1. DEFINITIONEN
1.1. Allgemeine Verkaufsbedingungen werden nachfolgend AVB genannt.
1.2. Verkäufer – A&T ENERGIA Sp. z o.o. mit Sitz in: ul. Zimowa 7, 63-900 Rawicz.
1.3. Käufer – juristische Person, natürliche Person oder eine andere organisatorische
Einheit, die geschäftsfähig ist.
1.4. Eintragungen zur Unterschreibung von Verträgen (Kontrakten) richten sich
entsprechend nach der Annahme der Bestellung
2. ANWENDUNGSUMFANG FÜR DIE ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
2.1. Der Käufer oder sein Bevollmächtigter/seine Bevollmächtigte bescheinigt bei der
Aufgabe der Bestellung, dass er/sie die AVB des Verkäufers kennt und stimmt ihnen
zu. Die Erfüllung dieser Bedingung ist für die wirtschaftliche Zusammenarbeit notwendig.
2.2. Die bei dem Käufer geltenden Bedingungen für die Abwicklung von Verträgen mit
anderem Inhalt werden vom Verkäufer nicht akzeptiert.
2.3. Der Verkäufer lässt zu, individuelle Handelsverträge und –Kontrakte im Wege von
gegenseitigen Verhandlungen zwischen den Parteien abzuschließen. Die angenommene und andere als die in den AVB enthaltene Vertragslösung hat Vorrang vor den Eintragungen in den AVB.
3. BESTELLUNG
3.1. Die Grundlage für den Einkauf von Produkten beim Verkäufer ist die Aufgabe der
vom Käufer unterschriebenen Bestellung.
3.2. Die Bestellung ist im Firmenbüro schriftlich per Post oder Fax an die Nummer +48 65 545 08 85 sowie per elektronische Post (an die E-Mail-Adresse: biuroat@at-energia.eu) aufzugeben. Die Bestellung sollte enthalten:
a. Art des bestellten Waren (grundsätzliche Ausmaße, erforderliche Längen usw.),
b. Anzahl der bestellten Ware,
c. erwartete Liefer-/Abnahmefrist für die bestellte Ware.
3.3. Die Tatsache bezüglich der Annahme der Bestellung bindet den Verkäufer in den
folgenden Situationen nicht:
a. falls die Lieferung und der Verkauf der Ware (Waren) aus den von ihm unabhängigen
Gründen, insbesondere im Falle höherer Gewalt, unmöglich oder übermäßig erschwert
sind,
b. falls der Käufer mit der Zahlung irgendwelcher fälliger Forderungen für den Verkäufer
in Verzug gerät oder keine Abnahme der Ware trotz Aufforderung vornimmt,
c. falls keine Sicherung auf Verlangen bestimmt wurde oder falls die Sicherung erloschen ist,
d. bei der Situation, die im Punkt 6.6 bestimmt ist.
4. LIEFERBEDINGUNGEN: LIEFERTERMIN, TRANSPORT, VERSICHERUNG,
GEFAHRÜBERGANG
4.1. Die Lieferung der Ware erfolgt selbst vom Käufer oder von den Speditionsfirmen auf
Auftrag vom Verkäufer.
4.2. Der in der Bestellung genannte Liefertermin sollte als vereinbarter Termin zwischen den Parteien behandelt werden. Nichtbeachtung des Liefertermins vom Verkäufer berechtigt zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte nur dann, falls der Verkäufer trotz der schriftlich festgelegten neuen Termine weiter die Lieferung nicht durchführt.
4.3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware (Waren) bis zu 7 Tagen nach der Mitteilung über ihre Versandbereitschaft im Lager des Verkäufers abzunehmen oder anzunehmen. Falls es
zum Verzug bei der Abnahme kommt, kann der Käufer mit den Lagerungskosten belastet
werden. Der Verkäufer behält sich auch das Recht vor, im Falle des Ablaufs des oben genannten Termins vom Vertrag abzutreten.
4.4. Die Zurücknahme der Bestellung vom Käufer im Ganzen oder zum Teil darf nur mit Einwilligung des Verkäufers erfolgen.
5. PREIS
Der Preis der Ware (Waren) wird in Anlehnung an die am Tag des Erhalts der
Bestellung geltenden Vereinbarungen festgelegt.
6. ZAHLUNG
6.1. Die Rechnungen des Verkäufers sind bei der in der Rechnung genannten Bank zu
bezahlen. Falls es im Vertrag nicht anders vereinbart wurde, trägt der Käufer die mit der Zahlung verbundenen Bankgebühren. Die Zahlung sollte gemäß den im Vertrag bestimmten Bedingungen erfolgen. Bei Zahlungsverzug, unabhängig von den dem Verkäufer zustehenden Zinsen, hat der Verkäufer das Recht, die weiteren Lieferungen einzustellen und zu stornieren und den Käufer mit den nachgewiesenen Kosten zu belasten. Der Verkäufer behält sich das Recht auf das Eigentumsrecht an die angelieferte Ware (die angelieferten Waren) bis zum Zeitpunkt vor, bis er die komplette Bezahlung für die Waren bekommt.
6.2. Falls im Text der Vereinbarungen der Parteien nicht hingewiesen wurde, ob die
gegebenen Preise Netto- oder Bruttopreise sind, wird es immer angenommen, dass es Nettopreise sind, zu welchen die Mehrwertsteuer in der geltenden Höhe und gemäß dem Steuersatz für das gegebene Produkt (die gegebene Ware) zugezählt wird.
6.3. Die Zahlung erfolgt in der im Vertrag oder in der Rechnung oder in der Proformarechnung genannten Zahlungsfrist gemäß den Vereinbarungen der Parteien; falls es an solchen Vereinbarungen fehlt – dann in der nicht längeren Frist als 7 Tage nach Ausgabe des Produktes (der Ware) an den Käufer.
6.4. Falls der Käufer seinen Pflichten innerhalb zwei Wochen nach dem festgelegten Termin nicht nachkommt, hat der Verkäufer das Recht, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten.
6.5. Als Tag der erfolgten Zahlung wird der Tag der Buchung des gegebenen Betrags auf
dem Konto des Verkäufers anerkannt. Bei Zahlungsfristversäumnis steht dem Verkäufer das Recht zu, die Zinsen von der Zahlung gemäß den geltenden rechtlichen Vorschriften oder Vertragsbedingungen vom Käufer geltend zu machen.
6.6. Falls eine begründete Grundlage besteht, um zu vermuten, dass der Käufer seinen
Zahlungsverbindlichkeiten nicht nachkommt, hat der Verkäufer das Recht - vor der Ausgabe des Produktes (der Ware) und unabhängig vom vorher festgelegten Zahlungstermin – zu fordern, die gesamte Forderung per Überweisung auf Grund der Proformarechnung zu begleichen oder bestimmte Bürgschaften oder Zahlungssicherungen zu erteilen oder den Zahlungstermin zu ändern.
6.7. Durch die Anmeldung von eventuellen Beanstandungen vom Käufer wird der Lauf
des Zahlungstermins nicht eingestellt.
7. MENGE UND QUALITÄT
7.1. Das Produkt (die Ware) wird quantitativ gemäß den im Vertrag bestimmten Einheiten (Quadratmeter, Stücke oder andere) verkauft.
7.2. Der Verkäufer gewährt die Qualität der Ware (Waren).
7.3. Der Käufer ist verpflichtet, die eingekaufte Ware (Waren)so zu lagern, damit ihre
Eigenschaften gesichert werden.
8. BEANSTANDUNGEN
8.1. Die Ansprüche des Käufers, die die quantitativen und qualitativen Beanstandungen
der Waren betreffen, werden vom Verkäufer unter der Bedingung geprüft, wenn sie vom Verkäufer schriftlich angemeldet werden und zusätzlich auch per Faks an die Nummer 0048 65 545 08 85 oder per elektronische Post als pdf- oder dwg-Datei an die E-Mail-Adresse biuroat@at-energia.eu geschickt werden.
8.2. Der Käufer ist verpflichtet, das Produkt (die Ware) auf die Menge und Qualität sofort
nach Empfang des Produktes (der Ware) zu prüfen.
8.3. Bei quantitativer Beanstandung schickt der Verkäufer die Beanstandung per Fax innerhalb von 48 Stunden nach Entladung der Ware und zusätzlich per Einschreiben
innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware.
8.4. Die Beanstandung sollte vom Verkäufer innerhalb von 14 Tagen nach ihrem Erhalt
geprüft werden. Als Tag der Prüfung der Beanstandung wird der Tag des geschickten Schreibens über die geprüfte Beanstandung anerkannt.
8.5. Falls der Käufer die Qualitätsmängel der Ware feststellt, ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich schriftlich darüber zu unterrichten und die original verpackte übrige Charge der Ware im unberührten Zustand zu behalten, bis die Beanstandung vom Verkäufer geprüft wird.
8.6. Bei quantitativer Beanstandung der Ware beim Kunden des Käufers ist die
übrige nicht verarbeitete Charge der Ware abzusichern und den Vertreter des Verkäufers zur Prüfung der Beanstandung aufzufordern. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer zu ermöglichen, die technologischen Versuche beim Kunden des Käufers durchzuführen, falls es notwendig ist, die Mängel der Ware festzustellen. Die nicht durchgeführten oben genannten Bestimmungen bilden keine Grundlage, um den Schadenersatz geltend zu machen.
8.7. Falls die Qualitätsbeanstandung unbegründet ist, trägt der Käufer die tatsächlichen
Kosten für die Prüfung der Beanstandung vom Verkäufer.
8.8. Die Haftung des Verkäufers ist völlig unter anderem dann ausgeschlossen, wenn der Käufer die Vertragsbestimmungen unrichtig erfüllt, und insbesondere wenn er die Ware unter unangemessenen Lagerbedingungen lagert oder die Identifizierung des Verkäufers der Ware nicht bewahrt.
8.9. Falls die Qualitätsmängel beim Käufer oder beim Kunden des Käufers festgestellt
werden, steht dem Käufer das Recht zu, die Ware gegen den Preisnachlass zu erhalten.
8.10. Der Verkäufer haftet für die mittelbaren Verluste und entgangenen wirtschaftlichen Vorteile aus der vom Käufer vorgebrachten Beanstandung nicht.
8.11. Falls der Käufer dem Verkäufer das geworbene Produkt (die geworbene Ware) nicht zur Verfügung stellt, anerkennt der Verkäufer die Beanstandung als unbegründet.
9. HÖHERE GEWALT
Die Parteien haften für die teilweise oder komplette Nichterfüllung des Vertrags (Kontrakts), die durch höhere Gewalt bewirkt wurde, die nach der Unterschreibung des Vertrags (Kontrakts) aufgetreten ist und völlig außer der Kontrolle der Parteien war.
„Höhere Gewalt” bedeutet Auftreten von Umständen mit außerordentlichem Charakter, u.a.: Brand, Naturkatastrophen, Krieg, Embargo, Sperren, Streiks, Ausfuhr- oder Einfuhrverbot oder Wetterverhältnisse, die die Herstellung von Waren beeinflussen. Die Frist zur Erfüllung von Verbindlichkeiten wird um die gleichwertige Dauer dieser Umstände verlängert. Die Partei, die seinen Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag nicht nachkommen kann, sollte die andere Partei über Beginn und Rücktritt der Umstände, die die Erfüllung dieser Pflichten unmöglich machen, innerhalb von 7 Tagen unterrichten. Eine der Parteien kann sich auf „höhere Gewalt” unter der Bedingung berufen, dass die andere Partei über die oben erwähnten Umstände unterrichtet wird.
10. HAFTUNGSUMFANG
10.1. Irgendwelche Haftung des Verkäufers, die mit dem Abschluss des Vertrags oder
dem Verkauf von Produkten (Waren) verbunden ist, ausgeschlossen vorsätzliche Verstöße unabhängig von der Haftungsart, umfasst nicht die Reparatur von Schäden, die erwartete Vorteile, entgangenen Gewinn, Produktionsverluste, Verlust des guten Rufs der Firma auf dem Markt usw.
10.2. Für die bestimmten Eigenschaften des Produktes (der Ware) oder für die Verwendbarkeit des angelieferten Produktes (der Ware) für die vom Käufer erwünschten Ziele, haftet der Verkäufer nur unter der Bedingungen, falls er dem Käufer schriftlich zugesichert hat, dass das Produkt (die Ware) die bestimmten Eigenschaften aufweist oder für diese Ziele geeignet ist.
10.3. Neben der oben beschriebenen Haftung aus den Produktmängeln (Warenmängeln)
hat der Käufer kein Recht auf Schadenersatz für irgendwelchen Schaden, der ihm vom Produkt (der Ware), darunter von einem gefährlichen Produkt angerichtet hat – oder falls das Produkt (die Ware) in seinem Besitz im Zusammenhang damit ist oder von ihm eingesetzt wurde – ausgeschlossen der Pflichthaftung, die direkt aus den geltenden Rechtsvorschriften resultiert.
10.4. Falls Dritte gegen den Käufer mit irgendwelchen Ansprüchen auftreten, die im
Zusammenhang mit dem vom Verkäufer an den Käufer verkauften Produkt (der verkauften Ware) steht oder mit den Produkten, zur Produktion welcher die an den Käufer vom Verkäufer verkauften Produkte (Waren) eingesetzte wurden, sollte der Käufer den Verkäufer unverzüglich darüber unterrichten und ihm die Teilnahme an den mit den Ansprüchen dieser Person verbundenen Verfahren ermöglichen zur Vermeidung des Ausschlusses irgendwelcher Haftung des Verkäufers, die mit den Ansprüchen verbunden ist.
10.5. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, den Schadenersatz in dem Umfang geltend zu machen, in welchem der von ihm getragene Verlust den Wert der vorbehaltenen Vertragsstrafen überschreitet.
11. SONSTIGES
11.1. Für Entscheidung aller Streitigkeiten, die zwischen den Parteien vorkommen können, an welche sich die vorliegenden Allgemeine Verkaufsbedingungen beziehen, ist ausschließlich das polnische örtlich für Sitz des Verkäufers und sachlich zuständige Gericht festgelegt.
11.2. Für jeden Verkaufsvertrag, kraft wessen der Verkäufer den Verkauf von irgendwelchen Produkten (Waren) vornimmt, finden die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen Anwendung (falls der Käufer in irgendwelcher Form und irgendwann darüber unterrichtet wurde oder sich einfach mit ihrem Inhalt vertraut machen konnte und wenn die Parteien schriftlich die Anwendung dieser – allen oder einigen Bedingungen nicht ausgeschlossen haben) sowie im nicht normierten Umfang im Inhalt der vorliegenden AVB – finden Anwendung entsprechende Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches und anderer polnischen absolut geltenden Rechtsakten.
12. ANWENDUNG DER EINTRAGUNGEN DER AVB IM RAHMEN VON
INTERNATIONALEN KONTRAKTEN
12.1. Bei internationalen Verkaufsverträgen (Kontrakten) wird Anwendung der
Konvention vom 11. April 1980 über Verträge bezüglich des internationalen Warenverkaufs ausgeschlossen.
12.2. Bei den internationalen Verkaufsverträgen finden Anwendung die Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen mit den folgenden Vorbehalten:
a. Falls anders im schriftlichen Vertrag (Kontrakt) nicht festgelegt wurde, ist der Käufer mit allen Gebühren, darunter Bankgebühren, Steuern, Zollgebühren und anderen ähnlichen Verpflichtungen belastet, unter Vorbehalt, dass der Verkäufer zur Regulierung und Bezahlung seiner Verpflichtungen für diese Tätigkeiten verpflichtet ist, die er auf Grund des Vertrags (Kontraktes) auf dem Gebiet Republik Polen ausübt, und welche rechtsgemäß im Land des Verkäufers entrichtet werden sollten;
b. Alle Erklärungen und Briefe sollten in der Kontraktsprache angefertigt werden, die im schriftlichen Vertrag festgelegt wurde; falls es an solcher Bestimmung fehlt, gilt die polnische oder deutsche Sprache, wobei die entscheidende Version die polnische ist.
VERTRAULICHKEITSKLAUSEL
In der Gültigkeitsdauer des Vertrags verpflichten sich die Parteien, Dritten irgendwelche gegenseitig gewonnenen Informationen bezüglich des Vertrags oder der Abwicklung des Vertrags oder andere vertrauliche gegenseitig übergegebene Informationen nicht zu veröffentlichen, mit der Ausnahme, wenn die Pflicht zum Offenbaren dieser Informationen aus rechtlichen Vorschriften für berechtigte staatliche Behörde resultiert.
PERSONENDATENSCHUTZ
Durch die Zustimmung den AVB ist der Käufer mit der Verarbeitung seiner persönlichen Daten von A&T ENERGIA Sp. z o.o. im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verträgen über den Produktverkauf (Warenverkauf), die von A&T ENERGIA Sp. z o.o angeboten werden, und zu Marketingzwecken, die mit der von A&T ENERGIA Sp. z o.o. ausgeübten Gewerbe verbunden sind, einverstanden. Dem Käufer stehen alle Rechte zu, die sich aus dem Personendatenschutzgesetz vom 29. August 1997 ergeben (polnisches ABl. Nr. 101 Pos. 926 vom 6. Juli 2002).
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